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Kennenlernen

Whistleblower und JEX

Zuletzt geändert: November 2023

JEX legt Wert darauf, dass Sie (vermutete) Missstände auf sichere Weise melden können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Auf der Grundlage des Whistleblower-Schutzgesetzes haben wir eine Meldeordnung festgelegt, die wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, Missstände frühzeitig zu melden, damit wir schnell und angemessen reagieren können. JEX steht für eine offene Kultur, in der Integrität und gegenseitige Kritik gefördert und geschätzt werden.

Der Betriebsrat von JEX ist mit dieser Regelung vertraut und hat ihr am 1. November 2023 zugestimmt.

 

  1. Wozu dient die Meldepflicht?

Diese Regelung dient der Meldung von (vermuteten) Missständen, bei denen das gesellschaftliche Interesse auf dem Spiel steht. Die Meldeordnung ist nicht für (individuelle) Arbeitskonflikte, die Meldung persönlicher Beschwerden über die Arbeit, die Äußerung von Kritik an den von JEX getroffenen (politischen) Entscheidungen und/oder zur Erlangung persönlicher Vorteile gedacht. Es muss also ein übergeordnetes Interesse vorliegen. 

  1. Was versteht man darunter?

Die Meldepflicht betrifft:

    1. Sie/Ihnen: die Person, die (unabhängig davon, ob sie angestellt ist oder nicht) für uns arbeitet, auch für ein anderes Unternehmen (Auftraggeber). Dabei handelt es sich um eigene Mitarbeiter, Praktikanten, Freiwillige und Zeitarbeitskräfte;
    2. wir/uns oder JEX: JEX Backoffice B.V., JEX Personeel B.V. und andere Unternehmen, die zu unserer Unternehmensgruppe gehören und die Sie (unabhängig davon, ob Sie angestellt sind oder nicht) mit der Ausführung von Arbeiten beauftragen, auch für andere Unternehmen (Auftraggeber);
    3. (vermutlich) Missstand: Ihre begründete Vermutung, dass ein Missstand vorliegt, der das gesellschaftliche Interesse gefährdet. Dies ist der Fall bei:
      • ein Verstoß gegen das Gesetz;
      • (Gefahr einer) Verletzung des Unionsrechts;
      • eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit;
      • eine Gefahr für die Sicherheit;
      • eine Gefahr für die Umwelt;
      • ein Verstoß gegen die internen Regeln von JEX;
      • eine Gefahr für das ordnungsgemäße Funktionieren unserer Organisation oder eines öffentlichen Dienstes durch unangemessenes Handeln oder Unterlassen;
    4. Whistleblower-Berater: Die Person, die für uns als Vertrauensperson fungiert und die Sie bei (vermuteten) Missständen konsultieren können. Die Whistleblower-Beraterin von JEX ist Rosalie Knoppert.
    5. Höchster Geschäftsführer: Die Person, die die tägliche Leitung unseres Unternehmens innehat, Nick Hillebrand.

 

  1. Über die interne Meldung

Sie können beim Whistleblower-Berater einen (vermuteten) Missstand melden. Sie können sich auch vertraulich an den Whistleblower-Berater wenden, um Informationen oder Ratschläge zu einem (vermuteten) Missstand einzuholen. Wenn Sie vermuten, dass der Whistleblower-Berater in den (vermuteten) Missstand verwickelt ist, kann die Meldung auch an seinen oder ihren direkten Vorgesetzten bei JEX gerichtet werden.

Die Meldung eines (vermuteten) Missstands kann auf folgende Weise erfolgen:

  1. schriftlich (einschließlich per E-Mail oder WhatsApp);
  2. mündlich per Telefon oder andere Sprachmitteilungssysteme;
  3. oder auf Ihren Wunsch hin innerhalb einer angemessenen Frist durch ein Gespräch vor Ort.

Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung Ihrer Meldung.

Wenn ein (vermuteter) Missstand ein anderes Unternehmen als JEX betrifft (z. B. einen Auftraggeber), können Sie dies diesem anderen Unternehmen melden. In diesem Fall wird der Whistleblower-Berater von JEX von diesem anderen Unternehmen darüber informiert, dass eine Meldung erfolgt ist.

Im Rahmen einer möglichen Untersuchung können Sie und andere Beteiligte angehört werden. Sie erhalten die Möglichkeit, zum Entwurf des Untersuchungsberichts Stellung zu nehmen, sofern keine schwerwiegenden Einwände dagegen vorliegen. Wir bemühen uns, den Untersuchungsbericht innerhalb von acht Wochen nach der Meldung vorzulegen. Wir werden Sie schriftlich über unsere Stellungnahme zu der Meldung informieren. Außerdem teilen wir Ihnen mit, zu welchen (weiteren) Schritten die Meldung geführt hat oder führen wird.

  1. Über die externe Meldung

Sie können einen (vermuteten) Missstand direkt extern beim Huis voor klokkenluiders (Haus für Whistleblower) oder bei einer anderen gesetzlich benannten zuständigen Behörde melden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.wetbeschermingklokkenluiders.nl. Dies ist auch nach einer internen Meldung möglich. Es ist jedoch vorzuziehen, zunächst eine interne Meldung zu machen.

  1. Wie wir Sie vor Benachteiligung schützen

Wir sorgen dafür, dass die Informationen zu Ihrer Meldung so gespeichert werden, dass sie physisch und digital nur für diejenigen zugänglich sind, die an der Bearbeitung dieser Meldung beteiligt sind. Wir behandeln alle Daten vertraulich und – soweit zulässig – in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften.

Wir sorgen auch dafür, dass deine Identität gegenüber den Personen, die an der Bearbeitung einer Meldung beteiligt sind, geheim bleibt. Eine Ausnahme gilt, wenn du ausdrücklich schriftlich zustimmst und sie deine Identität vertraulich behandeln.

Sie handeln in gutem Glauben und melden gemäß dieser Regelung einen (vermuteten) Missstand. JEX wird Sie in keiner Weise aufgrund der Meldung benachteiligen. Wir sorgen auch dafür, dass Ihre Kollegen sich jeder Form von Benachteiligung enthalten, die Ihre berufliche oder persönliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Sollte es dennoch zu einer Benachteiligung kommen, können Sie dies mit dem Whistleblower-Berater besprechen. Dieser informiert den direkten Vorgesetzten (oder den direkten Vorgesetzten beim Auftraggeber) darüber.

Auch andere Beteiligte, darunter beispielsweise die Vertrauensperson und/oder die Ermittler, werden von uns in keiner Weise im Zusammenhang mit der Meldung benachteiligt.