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Kennenlernen

Whistleblower und JEX

Zuletzt geändert: November 2023

JEX Wert darauf, dass du (vermutete) Missstände sicher melden kannst, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern haben wir eine Melderichtlinie festgelegt, die wir dir hiermit zur Verfügung stellen. Diese Richtlinie ermöglicht es dir, Missstände frühzeitig zu melden, damit wir schnell und angemessen reagieren können. JEX für eine offene Unternehmenskultur, in der Integrität und das gegenseitige Ansprechen auf Verhaltensweisen gefördert und geschätzt werden.

Der Unternehmerbeirat von JEX mit dieser Regelung vertraut und hat ihr am 1. November 2023 zugestimmt.

 

  1. Wozu dient die Meldepflicht?

Diese Regelung dient der Meldung eines (vermuteten) Missstands, bei dem das gesellschaftliche Interesse auf dem Spiel steht. Die Melderegelung ist nicht für (individuelle) Arbeitskonflikte, die Meldung persönlicher Beschwerden über die Arbeit, die Äußerung von Kritik an den von JEX (strategischen) Entscheidungen und/oder zur Erlangung persönlicher Vorteile gedacht. Es muss also ein übergeordnetes Interesse vorliegen. 

  1. Was versteht man darunter?

Die Meldepflicht betrifft:

    1. Sie/Ihnen: die Person, die (unabhängig davon, ob sie angestellt ist oder nicht) für uns arbeitet, auch für ein anderes Unternehmen (Auftraggeber). Dabei handelt es sich um eigene Mitarbeiter, Praktikanten, Freiwillige und Zeitarbeitskräfte;
    2. wir/uns oder JEX: JEX B.V., JEX B.V. und andere Unternehmen, die zu unserer Unternehmensgruppe gehören und die dich (unabhängig davon, ob du in einem Angestelltenverhältnis stehst oder nicht) mit der Erbringung von Arbeitsleistungen beauftragen, auch zugunsten anderer Unternehmen (Auftraggeber);
    3. (vermutlich) Missstand: Ihre begründete Vermutung, dass ein Missstand vorliegt, der das gesellschaftliche Interesse gefährdet. Dies ist der Fall bei:
      • ein Verstoß gegen das Gesetz;
      • (Gefahr einer) Verletzung des Unionsrechts;
      • eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit;
      • eine Gefahr für die Sicherheit;
      • eine Gefahr für die Umwelt;
      • ein Verstoß gegen die internen Vorschriften von JEX;
      • eine Gefahr für das ordnungsgemäße Funktionieren unserer Organisation oder eines öffentlichen Dienstes durch unangemessenes Handeln oder Unterlassen;
    4. Whistleblower-Berater: Die Person, die für uns als Vertrauensperson fungiert und die du bei einem (vermuteten) Missstand konsultieren kannst. Die Whistleblower-Beraterin von JEX Rosalie Knoppert;
    5. Höchster Geschäftsführer: Die Person, die die tägliche Leitung unseres Unternehmens innehat, Nick Hillebrand.

 

  1. Über die interne Meldung

Du kannst beim Whistleblower-Berater einen (vermuteten) Missstand melden. Du kannst dich auch vertraulich an den Whistleblower-Beauftragten wenden, um Informationen oder Rat zu einem (vermuteten) Missstand einzuholen. Wenn du den Verdacht hast, dass der Whistleblower-Beauftragte in den (vermuteten) Missstand verwickelt ist, kannst du die Meldung auch bei seinem oder ihrem direkten Vorgesetzten bei JEX machen.

Die Meldung eines (vermuteten) Missstands kann auf folgende Weise erfolgen:

  1. schriftlich (einschließlich per E-Mail oder WhatsApp);
  2. mündlich per Telefon oder andere Sprachmitteilungssysteme;
  3. oder auf Ihren Wunsch hin innerhalb einer angemessenen Frist durch ein Gespräch vor Ort.

Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung Ihrer Meldung.

Wenn sich ein (mutmaßlicher) Missstand auf ein anderes Unternehmen als JEX bezieht JEX z. B. einen Auftraggeber), kannst du dies bei diesem anderen Unternehmen melden. Der Whistleblower-Beauftragte von JEX in diesem Fall von diesem anderen Unternehmen darüber informiert, dass eine Meldung eingegangen ist.

Im Rahmen einer möglichen Untersuchung können Sie und andere Beteiligte angehört werden. Sie erhalten die Möglichkeit, zum Entwurf des Untersuchungsberichts Stellung zu nehmen, sofern keine schwerwiegenden Einwände dagegen vorliegen. Wir bemühen uns, den Untersuchungsbericht innerhalb von acht Wochen nach der Meldung vorzulegen. Wir werden Sie schriftlich über unsere Stellungnahme zu der Meldung informieren. Außerdem teilen wir Ihnen mit, zu welchen (weiteren) Schritten die Meldung geführt hat oder führen wird.

  1. Über die externe Meldung

Sie können einen (vermuteten) Missstand direkt extern beim Huis voor klokkenluiders (Haus für Whistleblower) oder bei einer anderen gesetzlich benannten zuständigen Behörde melden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.wetbeschermingklokkenluiders.nl. Dies ist auch nach einer internen Meldung möglich. Es ist jedoch vorzuziehen, zunächst eine interne Meldung zu machen.

  1. Wie wir Sie vor Benachteiligung schützen

Wir sorgen dafür, dass die Informationen zu Ihrer Meldung so gespeichert werden, dass sie physisch und digital nur für diejenigen zugänglich sind, die an der Bearbeitung dieser Meldung beteiligt sind. Wir behandeln alle Daten vertraulich und – soweit zulässig – in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften.

Wir sorgen auch dafür, dass deine Identität gegenüber den Personen, die an der Bearbeitung einer Meldung beteiligt sind, geheim bleibt. Eine Ausnahme gilt, wenn du ausdrücklich schriftlich zustimmst und sie deine Identität vertraulich behandeln.

Du handelst in gutem Glauben und meldest gemäß dieser Regelung einen (vermuteten) Missstand. JEX dich in keiner Weise aufgrund der Meldung benachteiligen. Wir sorgen auch dafür, dass deine Kollegen jede Form der Benachteiligung unterlassen, die deine berufliche oder persönliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Sollte es dennoch zu einer Benachteiligung kommen, kannst du dies mit dem Whistleblower-Beauftragten besprechen. Dieser informiert den direkten Vorgesetzten (oder den direkten Vorgesetzten beim Auftraggeber) darüber.

Auch andere Beteiligte, darunter beispielsweise die Vertrauensperson und/oder die Ermittler, werden von uns in keiner Weise im Zusammenhang mit der Meldung benachteiligt.